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Die „unabhängige Anlaufstelle“ ist eine Vertrauens- und Klärungsstelle, sie ist unabhängig gegenüber den Strukturen des Bundes FeG. Sie ist zuständig im Falle von Verletzungen sexueller, körperlicher und seelischer Unversehrtheit. Zielgruppe sind Betroffene, Angehörige und auch Zeugen, unabhängig davon, ob sie sich zu einer FeG halten oder nicht.
Die Leitung (das umfasst ggf. auch die stellvertretende Leitung und weitere Mitarbeitende) der Anlaufstelle klärt und berät mit den Betroffenen, ob und ggf. welche rechtlichen Schritte zu unternehmen sind und vermittelt, wenn gewünscht, an eine Rechtsberatung. Sie unterstützt Betroffene, wenn sie Anzeige erstatten möchten. Es wird dabei beachtet, dass die Prinzipien des Opferschutzes nicht vernachlässigt werden.
Die Leitung der Anlaufstelle wird nicht selbst therapeutisch tätig. Die Arbeit der Anlaufstelle ist von jeglicher Arbeit mit, auch mutmaßlichen, Täter/-innen, klar getrennt.
Die Leitung der Anlaufstelle ist in ihrer Funktion weisungsunabhängig und zur internen Information über einzelne Fälle, zum Beispiel gegenüber dem Beirat, nur mit Zustimmung der Betroffenen berechtigt. Wenn weitere Übergriffe auf Dritte zu befürchten sind, ist nach Abwägung des möglichen Schadens, auch ohne Hinweis auf den Melder oder die Melderin, die Information an ermittelnde Stellen weiterzuleiten.
Gegenüber den Strafverfolgungsbehörden kann die Leitung der Anlaufstelle sich im Zweifel nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht nach §§ 53,54 StPO berufen.
Die Leitung der Anlaufstelle führt keine eigenen Ermittlungen. Sie beachtet, dass jedes Befragen und jedes Sprechen über das Geschehene eine Aussage verändern und ihren Beweiswert im Strafverfahren beeinträchtigen kann. Da Gespräche über das Tatgeschehen sich unter Umständen nicht vermeiden lassen, sollen diese für eine mögliche spätere Glaubhaftigkeitsbegutachtung dokumentiert werden. Hierbei kommt es nicht nur auf die Aussagen der Betroffenen oder Zeugen an, sondern ebenso sehr auf Fragen, Verhalten und Erwartungen ihrer Gesprächspartner. Die Anlaufstelle empfiehlt Betroffenen, auch selbst mögliche Beweismittel zu sammeln und zu sichern.
Die Leitung der Anlaufstelle dokumentiert die ihr bekannt gewordenen Fälle nach festgelegten Merkmalen in anonymen Statistiken.
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