Seit 1. Januar 2026 wird unsere bisherige FeG-Anlaufstelle Schutzraum überführt in die neue Gemeinsame Anlaufstelle innerhalb der VEF (Vereinigung Evangelischer Freikirchen e.V., vef.de).

Diese VEF-Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse: anlaufstelle@vef.de.

Als Bund FeG aktualisieren und erweitern wir zurzeit die FeG-Initiative „Schützen und Begleiten“ zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch im Bund FeG. Hier finden sich

– die neue Arbeitshilfe „Schutzkonzept für Gemeinden“ vom September 2024

– das neue FeG-Interventionskonzept vom Februar 2026 (final, aber noch nicht veröffentlicht)

Zur VEF-Anlaufstelle:

Wie der Bund FeG kooperieren weitere 9 VEF-Mitgliedskirchen seit dem 1. Januar 2026 mit der seit 2017 bestehenden Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt im BEFG. Im Unterschied zum BEFG ist das „Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch“ von N.I.N.A. e.V. (0800 22 55 530) nicht direkter Kooperations- und Verweisungspartner für die VEF-Anlaufstelle. Deshalb ist es für Betroffene im Bund FeG sinnvoll, sich direkt an die VEF-Anlaufstelle zu wenden.

Ziel der Anlaufstelle ist es, dass Betroffene und ihre Belange Gehör und Hilfe finden. Die neue Anlaufstelle soll dazu beitragen, dass Fälle von sexualisierter Gewalt im Kontext der Freikirchen und ihrer Einrichtungen durch Betroffene oder Menschen, die davon wissen, möglichst niedrigschwellig gemeldet werden können.

Die Nachrichten über die E-Mail-Adresse empfangen Personen, die die Verfahren begleiten und nicht aus dem Kontext der betreffenden Kirche stammen. Diese sogenannten Verfahrensbegleiterinnen und -begleiter werden dann aktiv und leiten ein Verfahren zur Bearbeitung ein.

Dieses Interventionsverfahren findet anonym in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der betroffenen Gemeinden oder Einrichtungen statt und erfordert deren Mitarbeit. Die Verfahren werden eigenständig und unabhängig von den Kirchenleitungen wahrgenommen und begleitet. Insofern Hauptamtliche verdächtigt oder beschuldigt werden, wird auch ein Interventionsteam des Bundes eingeschaltet.

Von Seiten des Bundes FeG wird die Arbeit der neuen Anlaufstelle unterstützt und begleitet durch einen Fachkreis Intervention.

FeG Schutzraum war von 2012 an eine erste, unabhängige Anlaufstelle, zunächst in der FeG-Region West, dann  im Bund FeG, die half, weitergehende Begleitung durch Fachleute im Lebensumfeld des Betroffenen zu finden, z. B. bei fachlich versierten Seelsorgenden, bei einer Beratungsstelle oder bei Therapeutinnen und Therapeuten.

Mit Betroffenen wurde auch beraten, ob sie rechtliche Schritte einleiten und eine Anzeige erstatten sollten, die Anliegen der Ratsuchenden wurden vertraulich behandelt.

Schutzraum selbst arbeitete nicht therapeutisch mit den Ratsuchenden.